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Der Erwerb von ECTS-Punkten setzt die erfolgreiche Teilnahme an dem Modul mit Nachweis einer konkreten Prüfungsleistung voraus. Die Modulprüfung muss der / die Studierende innerhalb der eigenen Schwerpunktsetzung bei einem am Modul beteiligten Lehrenden ablegen. Alle anderen Veranstaltungen innerhalb des Moduls werden mit einer erfolgreichen Teilnahme abgeschlossen, für die ein Leistungsnachweis vergeben wird. Die Modulprüfung wird benotet. Ein Bestehen der Modulprüfung reicht für den Erwerb von ECTS-Punkten aus. Die Vergabe der Punkte ist von der Note unabhängig. Da das Prüfungssystem kumulativ angelegt ist, kann auf Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung verzichtet werden.  Modulprüfungen können in folgenden Formen abgelegt werden:

  • Klausur von mindestens 60 und maximal 180 Minuten Dauer (ausschließlich im ersten Studienjahr),
  • Mündliche Prüfung,
  • wissenschaftliche Hausarbeit im Umfang von 15- 20 Seiten (ohne Anlagen),
  • Forschungsberichte mit einem eigenen Beitrag von mindestens 20 Seiten  (ohne Anlagen) zur Dokumentation empirischer Forschungsarbeiten, etwa von Datenerhebungen und -analysen innerhalb der Methodenmodule,
  • Projektberichte mit einem eigenen Beitrag von mindestens 20 Seiten (ohne Anlagen) zur Dokumentation umfangreicher medienpraktischer Arbeiten, z. B. Gruppenarbeiten im Rahmen eines Praxismoduls,
  • weitere wissenschaftliche Kurztexte (Bibliografien, Thesenpapiere, Exzerpte, Protokolle, Wiki-Einträge, Essays usw.),
  • Praktikumsberichte mit 5–10 Seiten Umfang (ohne Anlagen),
  • Bachelorarbeit im Umfang von ca. 40 Seiten (ohne Anlagen).

Die Termine für die die Erbringung von Prüfungsleistungen für alle Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule werden zu Beginn der Module festgelegt. Der in den Ordnungen ausgewiesene Studienplan stellt eine Empfehlung des Studienverlaufsplans dar. Abweichungen hiervon sind beispielsweise zur Realisierung von Auslandsaufenthalten möglich.

Das Studium der BA Kommunikations- und Medienwissenschaft wird mit der Bachelorarbeit beendet. Die Betreuung durch die begutachtenden Lehrenden wird durch ein begleitetes Abschlusskolloquium ergänzt, das den Studierenden Gelegenheit gibt, sich über methodische und praktische Fragen auszutauschen und die eigenen Arbeitsergebnisse zu präsentieren.